Gastkarten

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Gastanglerkarten
für das nachstehende Gewässer

Wir weisen daraufhin, dass durch den Deichbau
die Zuwege mit dem PKW zum Gewässer
eingeschränkt sein können.


Der Parkplatz am Schöpfwerk kann z.Zt. nicht genutzt werden.

Gewässerbeschreibung „Oldsum-Schöpfwerk“ 
und Kanalstrecke

Dem Angelverein Föhr gelang es im Herbst 2004 das Vorfluterbecken beim Schöpfwerk Oldsum mit dem Kanalstück bis zur verengten Brücke über den Siedlerweg unterhalb der Ortschaft Oldsum anzupachten.
Ziel des Angelvereins ist die Schaffung einer attraktiven Angelmöglichkeit, entsprechend dem Nordfriesischen Gewässer-Typus mit einem gesunden und artenreichen Fischbestand. Beabsichtigt ist dabei, dass sich dieser Fischbestand inselweit über die gesamte Länge des Kanals verbreitet.

Erstmalig sind dafür im Frühjahr 2005 größere Besatzmaßnahmen durchgeführt worden, um den vorkommenden Bestand an Aalen, Aland, Barschen, Brassen, Hechten, Karpfen, Rotfedern u. Schleien zu stützen.  

Der Hauptkanal durchzieht als Oberflächenentwässerung die gesamte Inselmarsch von West nach Ost auf ca. 9km Länge. Im Bereich der Pachtstrecke des Angelvereins liegt die Gewässertiefe kanalmittig durchschnittlich bei 1,5m Tiefe. Der Gewässergrund ist teils schlammig, aber auch durch größere Flächen von Torfplatten fest.

Durch den Kauf von Angelerlaubnisscheinen ist es auch unorganisierten Einheimischen und natürlich auch Urlaubern möglich, an diesem Gewässer ihrer Passion nachzugehen. 




Voraussetzung ist der Besitz eines Jahresfischereischeins (auch gültig aus anderen Bundesländern)
oder ein so genannter „Touristenschein“, der beim Ordnungsamt
des Amtes Föhr-Amrum, Hafenstraße 23 nur für Gäste aus anderen Bundesländern
(nicht aus Schleswig-Holstein) zu erhalten ist.  
Die Angelkarten für das betr. Gewässer sind zu moderaten Preisen bei den Touristinformationen am Hafen
Reedereigebäude, in Utersum, Nieblum 
und dem Geschäft „Eisen-Gustav“ im Wyker Gewerbegebiet zu erwerben, wo es auch Angelzubehör gibt.   
           

 

Der Erlös aus den Angelkarten ist pachtvertragsgemäß zweckgebunden und wird für weiteren jährlichen Fischbesatz und der Anlage von Angelplätzen am Gewässer verwandt.


Zanderbesatz im März 2007

 

Stand: 27.08.2011